Ein Visaverfahren ist nach einer Eheschließung in Dänemark oft erforderlich. Dies lässt sich zumindest aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht schließen.
Dieses hatte nämlich in dem Verfahren BVerwG 1 C 17.09 am 16.11.2010 entschieden, dass eine weißrussische Staatsangehörige, die mit einem Besuchsvisa nach Deutschland eingereist war, nach der Eheschließung in Dänemark wieder ausreisen musste und bei der zuständigen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis für den dauerhaften Familienzuwachs zu beantragen. Es wurde darauf verwiesen, dass das Visaverfahren als Mittel zur Steuerung der Zuwanderung sonst herabsetzt werden würde.
Dieses gilt allerdings auch, wenn Sie nach Deutschland visumfrei einreisen und anschließend in Dänemark heiraten wollen würden.
Die Frage ist diesbezüglich, warum eine Person, bei der sonst alle Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind, noch einmal ausreisen müsse. In den meisten Fällen hat die Botschaft zudem keinen anderen Aufgabenbereich als den Antrag weiter zu leiten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt jedoch nun einmal so vor.
Um so wichtiger ist es, sich frühzeitig bei einem kompetenten RA zu informieren, unter welchen Voraussetzungen das Visaverfahren nicht nachgeholt werden muss.