In einem familienrechtlichen Streitverfahren am 02.03.2023 zwischen dem von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Kindesvater und der Kindesmutter gelang es Herr Rubinstein eine Einigung beider Parteien zu erreichen. Die Kindeseltern haben insgesamt drei Kinder, eins davon ist das leibliche Kind des Mandanten, zwei weitere stammen aus früherer Partnerschaft der Ehefrau. Die Familie floh wegen des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland, zunächst lebte die Familie in einer Sammelunterkunft bis es dem Kindesvater gelang eine Wohnung zu finden. Nach einiger Zeit kam es in der Familie immer wieder zu Konfliktsituationen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ehegatten, weshalb die Kindermutter den Kindesvater aus der gemeinsamen Wohnung warf. Der Kindesvater liebt alle drei Kinder über alles, er hat den Kindern nie geschadet. Schließlich gelang es Herr Rubinstein für alle Beteiligten und vor allem zum Wohl der Kinder eine Einigung zu bewirken. Der Kindesvater darf nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurück in die gemeinsame Wohnung. In Zukunft soll eine Familientherapeutin der Familie zur Seite stehen.
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