In einem anhängigen Scheidungsverfahren erwirkte Rechtsanwalt Rubinstein einen Teilvergleich hinsichtlich des Trennungs- sowie Kindesunterhalts zugunsten seiner Mandantin vor dem Familiengericht Berlin Schöneberg.
Obwohl der Kindsvater (Antragsgegner) Inhaber mehrerer Unternehmen mit einem Millionenumsatz ist, in welchem er auch als Geschäftsführer tätig ist und, wie folgt, über ein entsprechendes Einkommen verfügt, zahlte er weder Trennungsunterhalt an die Antragstellerin, noch Unterhalt an das Kind regelmäßig.
Mit dem Teilvergleich hinsichtlich des Kindesunterhaltes wurde erreicht, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, einen monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. Darüberhinaus hat er den monatlichen Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bis zur Scheidung zu übernehmen. Es werden ihm ferner die Kosten für den Musikunterricht sowie für private Nachhilfe auferlegt. Auch hat er dem Kind ein monatliches Taschengeld zu gewähren.
In einem weiteren Teilvergleich hat sich der Vater verpflichtet, die Kosten der Wohnung der Noch-Ehefrau zu übernehmen, sowie angemessene monatliche Unterhaltsleistungen an die Ehefrau zu zahlen.