In einem von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Mandat vor dem Amtsgericht Königs-Wusterhausen hat das Gericht am 12.10.2017 beschlossen, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Der Mandant ist polnischer Staatsangehöriger. Am 03.06.2017 wurde gegen den Beschuldigten ein Haftbefehl wegen Tatschwere, Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen. Ihm wird vorgeworfen in mehreren Fällen gemeinschaftlich handelnd fremde bewegliche Sachen, die durch eine Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert waren, einem anderen in der Absicht gestohlen zu haben, sich diese rechtswidrig zuzueignen.
In dem Haftprüfungstermin vom 12.10.2017 gelang es Rechtswalt Rubinstein das Gericht zu überzeugen, dass beim Mandanten weder eine Flucht- noch eine Wiederholungsgefahr besteht. Weiter wies er auf der überlange Verfahrensdauer hin, da seit dem Erlass des Haftbefehls noch nicht einmal Anklage erhoben wurde. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an und hob den Haftbefehl mit sofortiger Wirkung unter der Bedingung einer Meldeauflage auf.