In einem aktuellen Ermittlungsverfahren beriet Herr Rechtsanwalt Rubinstein einen Mandanten, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Herr Rechtsanwalt Rubinstein entwickelte eine gezielte Verteidigungsstrategie und empfahl dem Mandanten sich freiwillig zu stellen, um die Weichen für das Verfahren von Beginn an positiv zu stellen.
Durch eine fundierte und durchsetzungsstarke Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin gelang es Herrn Rechtsanwalt Rubinstein, die Haftgründe zu entkräften. Die Richterin beschloss die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gemäß § 116 StPO. Der Mandant entging somit der Untersuchungshaft und konnte nach nur vier Stunden wieder zu seiner Frau und seinem Kind zurückkehren.