Rechtanwalt Rubinstein erwirkt Freispruch für Mandantin in Strafsache wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor Amtsgericht Tiergarten!

In einem Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vor dem Amtsgericht Tiergarten am 16.08.2012 wurde die von Rechtanwalt Rubinstein verteidigte Angeklagte freigesprochen.

Obwohl der Angeklagten zunächst ein anderer Rechtanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, ist jedoch nach ausdrücklicher Erklärung der Mandantin, von Rechtsanwalt Rubinstein verteidigt werden zu wollen, ein Wechsel der Pflichtverteidigung ergolgt.

Mit der Anklageschrift vom 16.04.2011 wurde der Angeschuldigten zur Last gelegt, (1) einen anderen tätlich beleidigt zu haben, indem sie bei einer verkehrsrechtlichen Überprüfung einem Polizeibeamten als Zeichen ihrer Missachtung mitten ins Gesicht gespuckt hat sowie (2) Amtsträgern, die zur Vollstreckung von Gesetzen und Rechtsverordnungen berufen waren, bei der Vornahme einer solchen Dienstleistung mit Gewalt Wiederstand geleistet zu haben, indem sie versucht hat, sich unter Einsatz ihrer Körperkräfte aus der Festnahme loszureißen, um sich der Personalienfeststellung zu entziehen.
Wegen des Nichterscheinens der Angeklagten zur Hauptverhandlung ohne hinreichende Entschuldigungsgründe wurde am 26.03.2012 Untersuchungshaft angeordnet.

Fraglich war nun, ob die Angeklagte zur Tatzeit zurechnungsfähig war und ob sie möglicherweise bei der Begehung der ihr vorgeworfenen Taten wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen.
Mit Beschluss vom 03.05.2012 wurde angeordnet, die Angeklagte daraufhin zu untersuchen.

Durch Sachverständigengutachten wurde dann festgestellt, dass bei der Angeklagten eine shizoaffektive Psychose besteht, erhebliche Ängste und aggressive Affektdurchbrüche vorliegen und sie zu der Tatzeit wahrscheinlich nicht zurechnungsfähig war, infolgedessen wurde die Angeklagte freigesprochen.

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