Rechtsanwalt Rubinstein erreicht Bewährungsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls

In einem von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Mandat vor dem Amtsgericht Tiergarten zu Berlin erreichte Rechtsanwalt Rubinstein eine Bewährungsstrafe und die Aufhebung des Haftbefehls.

Herr Rechtsanwalt Rubinstein wurde am 10.05.2017 vom Amtsgericht Tiergarten durch Beschluss zum Pflichtverteidiger bestellt.

Der Angeschuldigte ist ukrainischer Staatsangehöriger. Mit der Anklageschrift vom 31.08.2017 wurde dem Angeschuldigten zur Last gelegt, gemeinschaftlich als Mitglied einer Bande sowie gewerblich handelnd (1) zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt zu haben und (2) dabei zugleich in der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei es beim Versuch blieb. Mit Haftbefehl vom 24.04.2017 wurde vom Amtsgericht Tiergarten Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet.

Im Rahmen einer durch geschickte Verhandlungstaktik erreichten Verständigung in der Hauptverhandlung vom 19.10.2017 wurde der geständige Mandant am Ende zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt. Weiter wurde er nicht wegen der Gewerbsmäßigkeit oder als Mitglied einer Bande handelnd bestraft. Der Haftbefehl wurde folgerichtig ebenso aufgehoben.

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