Aktuell werden Emails mit Falschen Mahnschreiben in meinem Namen verschickt. Diese stammen nicht von mir! Bitte auf keinen Fall den Anhang öffnen und auf keinen Fall Geld überweisen!

Rechtsanwalt Rubinstein erwirkt die Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht

In der Strafsache eines Mandanten betreffend des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) gem. § 142 StGB konnte Herr Rubinstein erreichen, dass das Ermittlungsverfahren innerhalb von wenigen Monaten gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Die Einstellung erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft keinen genügenden Anlaß zu Erhebung einer öffentlichen Klage hatte, da nicht genügend Beweise zum Tatnachweis des Mandaten vorhanden waren.

Letzte Beiträge