Rechtsanwalt Rubinstein legt Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin ein

In einem von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Mandat vor dem Landgericht Berlin hat Rechtsanwalt Rubinstein gegen das Urteil Revision eingelegt.

In dem Großverfahren, welches sich über 30 Hauptverhandlungstage zog, wurde am 11.07.2016 Anklage erhoben. Der Vorwurf gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten lautete durch zehn selbstständige Handlungen jeweils gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglied handelnd, (1) fremde beweglichen Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem rechtswidrig zuzueignen, wobei es bei einigen Taten beim Versuch blieb sowie (2) gleichzeitig handelnd den Betrieb von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen dadurch gestört zu haben, dass er eine dem Betrieb dienende Sache beschädigt oder zerstört hat.

Durch Verhandlungsgeschick gelang es Rechtsanwalt Rubinstein in der Hauptverhandlung zu erreichen, dass eine Bestrafung wegen der Störung des Betriebs von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, nicht in Betracht kam. Am Ende wurde der Mandant zu einer Haftstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil hat Rechtsanwalt Rubinstein Revision eingelegt. Auf Grund der Verletzung sachlichen Rechts ist zu erwarten, dass der Angeschuldigte in der Revision deutlich milder bestraft wird.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berliner-landgericht-prozess-gegen-kabeldiebe-wegen-lob-fuer-sarrazin-buch-unterbrochen-25235088

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