Vom „Kontostand“ zum „Punktetacho“
Die geplante Reform des Punktesystems in Flensburg von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) stößt auf geteilte Reaktionen.
War das alte System laut Ramsauer bisher zu unübersichtlich, so soll künftig alles einfacher und transparenter gestaltet werden.
Bislang wurden die im Verkehrsregister erfassten Ordnungswidrigkeiten mit 1-4 Punkten und Straftaten mit 5-7 Punkten bewertet (StVG: Bundesgesetzblatt I 1998 Nr. 24 S. 747 ff.; FeV: Bundesgesetzblatt I 1998 Nr. 55 S. 2214 ff.). Nahmen die „Verkehrssünder“ freiwillig an Aufbauseminaren teil, konnten sie ihre Punkte so teilweise wieder abbauen. Zusätzlich gab es Tilgungsfristen (§ 29 I StVG), welche in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre betrugen. Nach Ablauf dieser Frist, wurden die Punkte aus dem Register gelöscht, sofern innerhalb dieser 2 Jahre keine neuen Vergehen hinzu kamen.
Dies soll sich nun mit der Reform ändern. Die Möglichkeit seine Punkte abzubauen, soll es nicht mehr geben. Wurde der Führerschein zuvor bei 18 Punkten eingezogen, so muss er nun bereits bei 8 Punkten abgegeben werden. Auch die Punktevergabe ändert sich wie folgt:
Delikt | Punkte vorher 1 | Punkte neu |
Überfahren einer Roten Ampel | 3 | 2 |
Verkehrsgefährdung unter Alkohol2 | 7 | 2 |
Telefonieren am Steuer (Handy) | 1 | 1 |
21 km/h zu schnell Innerorts | 1 | 1 |
51 – 60 km/h zu schnell2 | 4 | 2 |
Vorfahrt missachtet2 | 5 | 3 |
1Quelle: ADAC; 2 Quelle: dpa
Um den Betroffenen ihren Punktestand besser zu verdeutlichen, wird deshalb ein „Punkte-Tacho“ eingeführt. Bei 1-3 Punkten (grün) wird der Fahrer lediglich im Register vorbemerkt. Hat der Fahrer 4-5 Punkte (gelb) wird er ermahnt; bei 6-7 Punkten (rot) erhält dieser, eine Verwarnung und hat die Pflicht ein Seminar zu besuchen. Ab 8 Punkten (schwarz) muss der Führerschein abgegeben werden.
Sollten Sie sich also bzgl. Ihres „Kontostands“ nicht sicher sein oder Fragen zum neuen System haben und vor allem wie die alten Punkte übertragen werden, konsultieren Sie Ihren Anwalt.