Rechtsanwalt Ausländerrecht Berlin Charlottenburg

Ausländerrecht – kommen, arbeiten, bleiben, integrieren

Die Welt ist globalisiert. Das heißt auch, dass wir nicht nur international handeln, sondern auch immer mehr Bürger anderer Staaten bei uns leben – befristet oder dauerhaft. Die damit zusammenhängenden juristischen Rahmenbedingungen sind für den Laien kaum durchschaubar. Daher ist hier rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt unabdingbar. Nur so lassen sich Unklarheiten schon regeln, bevor sie zu Problemen werden. Auch gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen Bürgern der EU und denen aus Nicht-EU-Staaten.

Sprechen Sie unsere Kanzlei an, wenn Sie oder Bekannte von Ihnen Probleme mit dem Ausländerrecht haben. Unsere jahrelange Erfahrung ist die Basis für eine fundierte Beratung.

Das Ausländerrecht gehört in Deutschland zum Sonderordnungsrecht. Hier wird im Wesentlichen die Einreise und den Aufenthalt von Menschen geregelt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gegenstände des Ausländerrechts sind beispielsweise Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration und soziale Sicherung.

Für unsere Mandanten betreuen wir unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen
  • Arbeitserlaubnis
  • Bleiberecht
  • Härtefall
  • Erteilung, Versagung und Widerruf von Aufenthaltstiteln
  • Zurückweisung
  • Ausreisepflicht
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Passersatz
  • Passpflicht
  • Visum